Was bringt eine Reiseversicherung?

Eine Reiseversicherung gewährleistet bei bestimmten Schadensfällen im Urlaub eine finanzielle Unterstützung. So decken die verschiedenen Formen der Reiseversicherung beispielsweise bei einem Abbruch der Reise, verlorenem Gepäck oder bei einem medizinischen Notfall die dadurch entstehenden Kosten ab. Reiseversicherungen bestehen zumeist aus mehreren Bausteinen, die sich entweder als Kombi-Pakete oder einzeln abschließen lassen. Zudem haben Urlauber die Wahl zwischen einer Jahresreiseversicherung und einem einmaligen Reiseschutz, der nur für eine bestimmte Reise gilt.

Arten der Reiseversicherung

Reiserücktrittsversicherung

Stornierungskosten für den Urlaub je nach gewähltem Tarif teilweise oder komplett von der Police zurückerstattet – allerdings nur in bestimmten Fällen: Es müssen schwerwiegende und vor allem unerwartete Gründe vorliegen. So ersetzt die Reiserücktrittsversicherung bei einer schweren Erkrankung, einem Unfall oder auch einer kurzfristigen Kündigung durch den Arbeitgeber die Kosten der Reisestornierung. Bestehen Schüler oder Studierende eine Prüfung nicht und müssen diese im geplanten Reisezeitraum wiederholen, bieten die meisten Versicherungen ebenfalls Leistungen an.

Darüber hinaus haben Urlauber Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn sie den Hinflug aufgrund einer mindestens zweistündigen Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel verpassen. Manche Versicherungen übernehmen zudem nicht nur die Kosten für eine Stornierung, sondern auch für Umbuchungen. Eine Reiserücktrittversicherung lohnt sich in der Regel nur bei längeren und sehr teuren Reisen. Wer nur für ein verlängertes Wochenende verreist, der benötigt keine extra Police.

Reiseabbruchversicherung

Die Reiseabbruchversicherung unterscheidet sich von der Reiserücktrittsversicherung im Grunde nur hinsichtlich des versicherten Zeitraums. Während ein Reiserücktritt vor dem Urlaub erfolgt, tritt ein Reiseabbruch bei einer begonnenen Reise ein. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, beide Versicherungen in einem Paket abzuschließen, damit Urlauber sowohl vor als auch während der Reise versichert sind. Die Reiseabbruchversicherung erstattet ebenfalls nur bei unvorhersehbaren und schwerwiegenden Gründen wie Krankheit, Unfall oder Tod die Kosten, die durch die außerplanmäßige Rückreise entstehen. Dabei ist es egal, ob ein Mitreisender oder Angehöriger in der Heimat schwer erkrankt oder stirbt. Schließlich möchten Betroffene in beiden Fällen ihren Urlaub nicht mehr fortsetzen.

Auch bei einer unerwarteten Kündigung des Arbeitgebers während des Urlaubs bestehen Leistungsansprüche gegenüber der Reiseabbruchversicherung. Zudem übernimmt die Police die Kosten, wenn Reisende ihren Rückflug verpassen. Wie bei der Reiserücktrittsversicherung ist aber hierfür die Bedingung, dass sich die Fahrt zum Flughafen mit dem Bus oder der Bahn um mindestens zwei Stunden verzögert hat.

Auslandsversicherung

Für Auslandsreisen benötigen Urlauber eine separate Reisekrankenversicherung. Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen in der Bundesrepublik Deutschland bieten nämlich im Ausland nur unvollständigen Versicherungsschutz. Versicherte sollten vor Abschluss der Versicherung prüfen, welcher Schutz durch Ihre jetzige Krankenkasse besteht. Bei Reisen innerhalb der EU reicht der gesetzliche Schutz häufig aus. Doch gerade bei Reisen in die USA oder Asien sollte auf diese Reiseversicherung nicht verzichtet werden.

Wer im Urlaub erkrankt oder einen Unfall hat, muss also ohne eine Auslandskrankenversicherung selbst für die entstehenden Transport- und Behandlungskosten aufkommen. Neben der Kostenübernahme für die stationäre und ambulante Behandlung vor Ort stellt außerdem der Krankenrücktransport nach Deutschland eines der wesentlichen Merkmale der Auslandskrankenversicherung dar. Für den Abschluss einer Reisekrankenversicherung gibt es zwei Optionen. Urlauber können eine Versicherung nur für eine bestimmte Reise und ein bestimmtes Land beantragen oder sie entscheiden sich für eine Jahresversicherung, die ein ganzes Jahr gültig ist. Bei langfristigen Auslandausaufenthalten in mehreren Ländern sollten Reisende eine gesonderte Reisekrankenversicherung abschließen.

Reisegepäckversicherung

Bei Verlust des Reisegepäcks übernimmt die Reisegepäckversicherung die daraus entstehenden Kosten. Welche Gegenstände genau ersetzt werden, das hängt vom Tarif des entsprechenden Versicherungsanbieters ab. Auch über die Höhe der Versicherungssumme entscheiden Versicherungsnehmer und Police individuell. Die Schadenshöhe hängt dabei vom Zeitwert, also vom Alter und Zustand der beschädigten oder verlorengegangenen Gegenstände ab. Mit einer Reisegepäckversicherung profitieren Urlauber während der gesamten Reise – einschließlich des Aufenthalts am Flughafen und im Shuttle-Bus – von einem umfassenden Versicherungsschutz.

Die Versicherung erbringt nur bei bestimmten Voraussetzungen Ersatzleistungen für den Gepäckverlust. So beispielsweise, wenn das Gepäck aufgrund von Diebstahl oder vorsätzlicher Sachbeschädigung oder aufgrund von Naturgewalten wie Überschwemmungen und Feuer ersetzt werden muss. Auch für den Verlust von Gepäck bei der Deponierung oder während eines Verkehrsunfalls kommt die Versicherung auf. Trifft das Gepäck erst mit einer deutlichen Verspätung am Zielort ein, trägt die Reisegepäckversicherung in den meisten Fällen die Kosten für dringend erforderliche Objekte wie Hygiene-Artikel und Kleidung. Gegenstände, die der Versicherungsschutz in der Regel nicht beinhaltet, sind Bargeld, Kreditkarten, Flugtickets, Fahrkarten und motorisierte Fahrzeuge. Zudem besteht bei einem Verlust aufgrund von Unachtsamkeit kein Anspruch auf Schadensersatz.