Reisehinweise

Hier finden Sie die häufigsten Fragen zur aktuellen Situation und weitere Hinweise zu Ihrer Reise:

Wohin kann man aktuell Reisen und wie findet eine solche Reise statt?

Grundsätzlich kann man immer und überall hin reisen. Jeder kann trotz einer bestehenden Reisewarnung frei entscheiden zu reisen, muss aber damit rechnen, sowohl im Zielland als auch bei der Rückkehr ein negativer Corona-Test vorzuzeigen und eventuell trotzdem eine Quarantänezeit zu absolvieren ist. Da sich diese Regelungen aber nahezu täglich ändern, ist die zuverlässigste Informationsquelle die des Auswärtigen Amtes.

Wie sind die aktuellen Stornobedingungen und welche Kosten muss ich tragen wenn ich eine Reise selbstständig stornieren möchte?

Grundsätzlich orientieren sich die meisten deutschen Veranstalter an den Empfehlungen und Warnungen des Auswärtigen Amtes und sagen bei einer möglichen Gefährdung der Reisenden die Reise eigenständig ab. Allerdings bieten viele Reiseanbieter gerade Corona bedingt auch flexible Stornierungsmöglichkeiten an, sodass eine kostenfreie Stornierung vor Abflug eigenhändig erfolgen kann. Aber: Die Reiseanbieter sind nicht dazu verpflichtet eine kostenfreie selbstständige Stornierung anzubieten. Deshalb können Stornierungskosten von ‚kostenlos‘ bis hin zu ‚richtig teuer’ auftreten. Hierfür beraten wir Sie selbstverständlich gerne im Voraus.

Wann bekomme ich mein Geld nach einer Stornierung erstattet?

Wenn Sie eine Anzahlung geleistet haben und die Reise dann doch stornieren möchten, hat der Reiseveranstalter laut Gesetzt 14 Tage (ab Stornierungseingang) Zeit, das Geld zu erstatten. Aufgrund der hohen Stornierungsaufkommens, kann es aktuell trotzdem zu längeren Wartezeiten kommen. Erfahrungsgemäß beträgt diese Zeitspanne 1-4 Wochen, wobei hier aus Erfahrung gesprochen wird. Falls Sie Ihre Reise storniert haben oder Ihre Reise vom Veranstalter storniert wurde, können Sie sich darauf verlassen, dass Sie Sofort von uns benachrichtigt werden, wenn wir Informationen zu Ihrer Rückerstattung erhalten. Bitte haben Sie auch dafür Verständnis, dass wir keine genauen Daten der Rückerstattung ausgeben bzw. garantieren können, da die Rückerstattung direkt über den Veranstalter läuft und das Geld bei uns gar nicht vorbei kommt. Deshalb haben wir weder Einfluss, noch Informationen über die Dauer der Rückerstattung, bemühen uns aber natürlich trotzdem, Ihre Interessen bei den Veranstaltern zu vertreten.

Was passiert wenn der Reiseveranstalter meiner Reise insolvent geht?

Grundsätzlich besteht die Insolvenzversicherung bei Pauschalreisen bei 110 Millionen Euro. Dass dieser Betrag nicht immer ausreicht, hat man bei der Insolvenz von Thomas Cook sehen können. Nachträglich ist hier der Staat eingesprungen und hat den Schaden doch noch minimieren können. Natürlich hat dieses Vorgehen dem Staat auch nicht gefallen, weshalb die Bundesregierung eine neue bundesweite Lösung entwickelt, um eine erneute Insolvenz eines ähnlich großen Reiseveranstalters verhindern zu können.

Gibt es aktuell die Möglichkeit auf einen persönlichen Beratungstermin?

Selbstverständlich ist es immer eine Freude, Kunden in unserem Büro empfangen zu dürfen. Ist dies zwischenzeitlich aufgrund von behördlichen Anordnungen nicht möglich, beraten wir Sie natürlich sehr gerne telefonisch, per Mail, oder via OnlineMeeting. Sie können hierfür gerne unser neues Termintool auf unserer Website verwenden, oder schnell und einfach anrufen und einen Termin vereinbaren. Wir freuen uns in jedem Fall von Ihnen zu hören!